VOM HISTORISCHEN IMMOBILIENKAUFMANN ZUM HEUTIGEN IMMOBILIENVERMITTLER

Wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilie am Gardasee sind, benötigen Sie vor allem eine ausgebildete Fachkraft, die Sie in Ihren Entscheidungen mit den nötigen Kenntnissen unterstützt. Welchen geschichtlichen Ursprung hat der Beruf des Immobilienvermittlers? Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der geschichtlichen Evolution dieses Berufsbildes:

Der Immobilienkaufmann war schon bei den Arabern und Persern unter den Namen „simsar“ und „sapsar“ bekannt, während die Bezeichnung hierfür bei den Griechen „proxenèta“ lautete. Dieser Begriff wurde in der romanischen Epoche und auch im Mittelalter benutzt.
Die Etymologie dieses Begriffes (aus dem Arabischen „simsar“) kann in der Epoche von 600 bis 800 nach Christus festgelegt werden. In diesem Zeitraum ist Süditalien von den Arabern besetzt worden.

Die anfängliche Funktion des “simar” bestand darin, Menschen in Kontakt zu bringen, um den verschiedensten kommerziellen sowie auch anderen Bedürfnissen nachzukommen. In den späteren Jahren prägte sich der Begriff „proxenèta“ im antiken Rom, der für „Heiratsvermittler“ oder „Streitschlichter in Familien“ stand. Mit der Erweiterung des Römischen Reiches entwickelte sich die wichtige Funktion dieser Figur „Vermittler in Geschäftsbeziehungen“.

Ab der Epoche des Römischen Zeitalters war die Figur proxenèta juristisch anerkannt und kodifiziert; dies beweisen diverse Schriftstücke wie il Corpus Iuis Civilis und Corpus Iuris Iustinianeum.

700 Jahre später, mit der Entstehung der Gemeinden, entwickelte sich die Figur des sensale und erweiterte seine juristischen Kriterien. Durch die rasche Zunahme des Handels, fungierte diese Figur oftmals als Amtsträger für diverse Verhandlungen.

In dieser Epoche entwickelten sich kommerzielle Tätigkeiten, sowie verschiedene Handelstàtigkeiten. Die Figur des sensale beginnt Form anzunehmen und wird durch verschiedene Regelungen der zivilrechtlichen Statuen genormt.
Der Begriff “Sensale Immobiliare” beginnt in dieser Zeitspanne auch im Raum des Gardasees Fuß zu fassen.

Am 1. Januar 1866 entstand das italienische Handelsgesetzbuch, in dem die „sensali“ als „mediatori“ bezeichnet wurden. Diese wurden in zwei Kategorien eingeteilt: oeffentliche Mediatoren (diese verfùgten ueber ein Mandat) und“ Mediatoren in anderen Vermittlungsgebieten“ (Vermittlung von Waren, Versicherungen, Bootsverleih, Transport).

Am 20. März 1913wurde mit der Regelung n.272 bestimmt, dass die Berufsgruppe der Vermittler frei von jeglicher Einschreibung ins Berufsregister der Handelskammer ist, mit Ausnahme der öffentlichen Vermittlern.

Im Jahre 1958 wurde die Einschreibung ins Register der Handelskammer obligatorisch. Hiermit wurde erstmals der Titel „Handelsagenten in Mediation“ definiert und anerkannt.

Auch in der Zone des Gardasees kann es vorkommen, dass sich nicht qualifizierte Personen mit dem An-und Verkauf von Immobilien beschäftigen. Die gesetzlichen Normativen diesbezüglich sind sehr streng und präzise: lediglich jene Personen die qualifiziert und dafür ausgebildet sind, dürfen Immobilien vermitteln.

Der Vermittler einer Immobilienagentur muss in der Zone des Gardasees, sowie in ganz Italien, im Besitz einer regulären Einschreibung ins Register der Handelskammer sein.